FAQ-Center
Braucht mein Wohnwagen Winterreifen?
Wie Pflege ich mein Reisemobil/Wohnwagen richtig?
Wie wichtig ist der richtige Reifendruck?
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Tempo 100 für Caravan-Kombinationen seit 22.
Oktober 2005 neu geregelt
Schneller als erwartet verabschiedete das Bundesverkehrsministerium eine Neuregelung
der Tempo-100-Verordnung für Caravan-Kombinationen. Die „Dritte
Verordnung zur Änderung der 9. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrsordnung“,
so die offizielle Bezeichnung, ermöglicht in Zukunft deutlich mehr Caravan-Besitzern
auf Autobahnen und autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen Tempo 100
zu fahren. Die neue Verordnung ist seit 22. Oktober 2005 rechtskräftig
und zunächst bis zum 31. Dezember 2010 befristet. Der Caravaning Industrie
Verband hat sich bereits seit Einführung der ersten Tempo-100-Regelung
für Caravan-Kombinationen im Jahr 1998 für eine Ausweitung und Vereinfachung
des Genehmigungsverfahrens stark gemacht.
Die dritte Verordnung zur Änderung der 9. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrsordnung sieht im einzelnen folgende Regelungen vor:
* Die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs darf nicht größer
als 3,5 t sein.
* Das Zugfahrzeug muss mit ABS ausgestattet sein
* Die Reifen des Caravans müssen jünger als 6 Jahre sein und mindestens
der Geschwindigkeitskategorie L (=120 km/h) entsprechen.
* Der Caravan muss hydraulische Achsstoßdämpfer haben.
* Die Stützlast der Kombination ist an der größtmöglichen
Stützlast des Zugfahrzeugs oder des Anhängers zu orientieren, wobei
als Obergrenze der jeweils kleinere Wert gilt.
* Die zulässige Gesamtmasse des Caravans darf die Leermasse des Zugfahrzeugs
nicht übersteigen (Faktor 1,0). Zusätzlich muss:
* der Anhänger mit einer Stabilisierungseinrichtung gemäß
ISO 11555-1 der Fassung vom 1. Juli 2003 ausgestattet sein.
* oder mit anderen technischen Einrichtungen, zu denen ein Gutachten (ABE
oder Betriebserlaubnis) vorliegt, dass einen sichereren Betrieb der Kombination
bis 120 km/h bestätigt.
* oder das Zugfahrzeug mit einem speziellen elektronischen, fahrdynamischen
Stabilitäts-System für Anhängerbetrieb ausgestattet ist, über
das eine Bestätigung des Herstellers vorliegt und das in den Fahrzeugpapieren
eingetragen ist.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Camping, Cars & Caravans und bei TÜV Nord
(Quelle: http://www.camping-cars-caravans.de/tempo_100)
Steuer für Wohnmobile - So teuer wird die
Steuer
1. Das Abschlagsmodell: Die in der Beschlussempfehlung der Länderfinanzminister
vorgesehene Steuer ermäßigt sich für Wohnmobile mit einem
verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht gegenüber dem jeweiligen
Höchstsatz für Pkw (der auch für Reisemobile bis 2800 Kilo
Gesamtmasse gilt) wie folgt:
| über 2800 kg bis 3500 kg |
über 3500 kg | |
| ab dem 1. Januar 2006 | um 40 % | um 50 % |
| ab dem 1. Januar 2009 | um 25 % | um 30 % |
| ab dem 1. Januar 2011 | um 20 % | um 20 % |
2. Die Emissionsgruppen: Für die Steuersätze gilt in Abhängigkeit von den Emissionsgruppen
Emissionsgruppe Steuersatz in Euro
Euro 0 37,58, Euro 1 27,35, Euro 2 16,05 und Euro 3 15,44
Daraus erfolgt die Berechnung der Kfz-Steuer: angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum mal Steuersatz. Wie die Euro-Einstufung derzeit aussieht, zeigt die folgende Tabelle. Ob diese so bleibt, ist noch ungewiss. Es ist nach promobil-Recherchen damit zu rechnen, dass möglicherweise einige Fahrzeuge in der Euro-Einstufung eine Klasse zurückgesetzt werden.
3. Der voraussichtliche Steuersatz: Bei Reisemobilen muss berücksichtigt werden, dass Anfang 1998 zum Beispiel bei Fiat die Umstellung von 2,5 auf 2,8 Liter Hubraum erfolgte. Zur Vereinfachung der Berechnung wird angenommen, dass die Fahrzeuge in den Emissionsklassen 0 und 1 allesamt mit 2,5-Liter-Dieselmotoren ausgerüstet sind.
Kfz-Steuertarife für Reisemobile: bisher/seit 1. 1. 2006/ab 1. 1. 2009/ab 1. 1. 2011; alle Beträge in Euro
| bis 2,8 t | bis 2,5 t | über 3,5 t | |
| Euro 0 (2,5 L) | 939 | 210/563/704/751 | 210/469/657/751 |
| Euro 1 (2,5 L) | 683 | 210/409/512/546 | 210/341/478/546 |
| Euro 2 (3,8 L) | 449 | 210/269/336/359 | 210/224/314/359 |
| Euro 3 (3,8 L) | 432 | 210/259/324/345 | 210/216/302/345 |
Weitere Informationen erhalten Sie bei ProMobil
(Quelle: http://www.promobil.de/soteuerwirddiesteuer.70544.htm)
Maut in Österreich
Mautpflichtige Fahrzeuge über 3,5 t hzG, die das Autobahnen- und Schnellstraßennetz
in Österreich benutzen, befestigen an der Windschutzscheibe ein handliches
Gerät, die so genannte "GO-Box". Diese GO-Box kommuniziert
im Hochfrequenzbereich mit den ca. 400 flächendeckend in ganz Österreich
fix installierten Mautstationen und ermöglicht so eine automatische Bemautung
ohne Behinderung oder Störung des Verkehrsflusses.
Die Fahrzeuggeräte können gegen eine einmalige Bearbeitungsgebühr von Euro 5,-- inklusive USt. an 223 Vertriebsstellen in Österreich und dem angrenzenden Ausland bezogen werden. Der Benutzer kann wählen, ob er die Bezahlung der Mautgebühr über ein zentral registriertes Konto ähnlich einem Kreditkartensystem (Post-Payment) oder über gespeicherte Mautwerte (Pre-Payment) abwickeln möchte.
Weitere Informationen erhalten Sie auf www.go-maut.at und auf www.asfinag.at.
(Quelle: http://www.intercaravaning.de/index.php?id=1075)