FAQ-Center

Braucht mein Wohnwagen Winterreifen?

Wie Pflege ich mein Reisemobil/Wohnwagen richtig?

Wie wichtig ist der richtige Reifendruck?

Sollten Sie solche oder andere wichtige Fragen haben so sind Sie hier genau richtig. Unser Team steht Ihnen im FAQ-Center zur Verfügung. Senden Sie uns einfach Ihre Anfrage mit dem Kontakt-Fomular und sie wird auf diesen Seiten beantwortet.

Tempo 100 für Caravan-Kombinationen seit 22. Oktober 2005 neu geregelt

Schneller als erwartet verabschiedete das Bundesverkehrsministerium eine Neuregelung der Tempo-100-Verordnung für Caravan-Kombinationen. Die „Dritte Verordnung zur Änderung der 9. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrsordnung“, so die offizielle Bezeichnung, ermöglicht in Zukunft deutlich mehr Caravan-Besitzern auf Autobahnen und autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen Tempo 100 zu fahren. Die neue Verordnung ist seit 22. Oktober 2005 rechtskräftig und zunächst bis zum 31. Dezember 2010 befristet. Der Caravaning Industrie Verband hat sich bereits seit Einführung der ersten Tempo-100-Regelung für Caravan-Kombinationen im Jahr 1998 für eine Ausweitung und Vereinfachung des Genehmigungsverfahrens stark gemacht.

Die dritte Verordnung zur Änderung der 9. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrsordnung sieht im einzelnen folgende Regelungen vor:

* Die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs darf nicht größer als 3,5 t sein.
* Das Zugfahrzeug muss mit ABS ausgestattet sein
* Die Reifen des Caravans müssen jünger als 6 Jahre sein und mindestens der Geschwindigkeitskategorie L (=120 km/h) entsprechen.
* Der Caravan muss hydraulische Achsstoßdämpfer haben.
* Die Stützlast der Kombination ist an der größtmöglichen Stützlast des Zugfahrzeugs oder des Anhängers zu orientieren, wobei als Obergrenze der jeweils kleinere Wert gilt.
* Die zulässige Gesamtmasse des Caravans darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen (Faktor 1,0). Zusätzlich muss:
* der Anhänger mit einer Stabilisierungseinrichtung gemäß ISO 11555-1 der Fassung vom 1. Juli 2003 ausgestattet sein.
* oder mit anderen technischen Einrichtungen, zu denen ein Gutachten (ABE oder Betriebserlaubnis) vorliegt, dass einen sichereren Betrieb der Kombination bis 120 km/h bestätigt.
* oder das Zugfahrzeug mit einem speziellen elektronischen, fahrdynamischen Stabilitäts-System für Anhängerbetrieb ausgestattet ist, über das eine Bestätigung des Herstellers vorliegt und das in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Camping, Cars & Caravans und bei TÜV Nord

(Quelle: http://www.camping-cars-caravans.de/tempo_100)

Steuer für Wohnmobile - So teuer wird die Steuer


1. Das Abschlagsmodell: Die in der Beschlussempfehlung der Länderfinanzminister vorgesehene Steuer ermäßigt sich für Wohnmobile mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht gegenüber dem jeweiligen Höchstsatz für Pkw (der auch für Reisemobile bis 2800 Kilo Gesamtmasse gilt) wie folgt:

  über 2800 kg
bis 3500 kg
über 3500 kg
ab dem 1. Januar 2006 um 40 % um 50 %
ab dem 1. Januar 2009 um 25 % um 30 %
ab dem 1. Januar 2011 um 20 % um 20 %

2. Die Emissionsgruppen: Für die Steuersätze gilt in Abhängigkeit von den Emissionsgruppen

Emissionsgruppe Steuersatz in Euro
Euro 0 37,58, Euro 1 27,35, Euro 2 16,05 und Euro 3 15,44

Daraus erfolgt die Berechnung der Kfz-Steuer: angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum mal Steuersatz. Wie die Euro-Einstufung derzeit aussieht, zeigt die folgende Tabelle. Ob diese so bleibt, ist noch ungewiss. Es ist nach promobil-Recherchen damit zu rechnen, dass möglicherweise einige Fahrzeuge in der Euro-Einstufung eine Klasse zurückgesetzt werden.

3. Der voraussichtliche Steuersatz: Bei Reisemobilen muss berücksichtigt werden, dass Anfang 1998 zum Beispiel bei Fiat die Umstellung von 2,5 auf 2,8 Liter Hubraum erfolgte. Zur Vereinfachung der Berechnung wird angenommen, dass die Fahrzeuge in den Emissionsklassen 0 und 1 allesamt mit 2,5-Liter-Dieselmotoren ausgerüstet sind.

Kfz-Steuertarife für Reisemobile: bisher/seit 1. 1. 2006/ab 1. 1. 2009/ab 1. 1. 2011; alle Beträge in Euro

  bis 2,8 t bis 2,5 t über 3,5 t
Euro 0 (2,5 L) 939 210/563/704/751 210/469/657/751
Euro 1 (2,5 L) 683 210/409/512/546 210/341/478/546
Euro 2 (3,8 L) 449 210/269/336/359 210/224/314/359
Euro 3 (3,8 L) 432 210/259/324/345 210/216/302/345

Weitere Informationen erhalten Sie bei ProMobil

(Quelle: http://www.promobil.de/soteuerwirddiesteuer.70544.htm)

Maut in Österreich

Mautpflichtige Fahrzeuge über 3,5 t hzG, die das Autobahnen- und Schnellstraßennetz in Österreich benutzen, befestigen an der Windschutzscheibe ein handliches Gerät, die so genannte "GO-Box". Diese GO-Box kommuniziert im Hochfrequenzbereich mit den ca. 400 flächendeckend in ganz Österreich fix installierten Mautstationen und ermöglicht so eine automatische Bemautung ohne Behinderung oder Störung des Verkehrsflusses.

Die Fahrzeuggeräte können gegen eine einmalige Bearbeitungsgebühr von Euro 5,-- inklusive USt. an 223 Vertriebsstellen in Österreich und dem angrenzenden Ausland bezogen werden. Der Benutzer kann wählen, ob er die Bezahlung der Mautgebühr über ein zentral registriertes Konto ähnlich einem Kreditkartensystem (Post-Payment) oder über gespeicherte Mautwerte (Pre-Payment) abwickeln möchte.

Weitere Informationen erhalten Sie auf www.go-maut.at und auf www.asfinag.at.

(Quelle: http://www.intercaravaning.de/index.php?id=1075)